I. Maßgebende
Bedingungen
Für Angebote, Verträge,
Verkauf unserer Waren und unserer sonstigen Leistungen gelten
ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen.
II. Preise
Die Preise sind
Nettopreise. Sie verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart ist, ab
Geschäft ausschließlich Verpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung
zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Abnehmers,
ausschließlich Rollgeld.
III. Versand
Alle Sendungen reisen
auf Gefahr des Empfängers. Zur Erprobung, zur Miete oder leihweise
überlassene Gegenstände, lagern beim Besteller auf dessen Gefahr und
sind entsprechend zu versichern.
IV. Liefertermine und
Lieferfristen
Die von uns genannten
Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum.
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Teillieferungen sind zulässig.
V. Zahlungen und
Zahlungsverzug
Unsere Rechnungen sind
zahlbar innerhalb 30 Tage nach Rechnungsdatum rein netto Kasse.
Werkstattrechnungen sind
grundsätzlich sofort netto Kasse zu zahlen.
Der Käufer kommt auch
ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens
in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und
Zugang einer Rechnung zahlt. Ist unsicher, ob oder wann dem Käufer die
Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist. tritt an ihrer Stelle
der Empfang der gekauften Sache. Bei Vertragsabschluß wird die
Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt Treten
beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft
erscheinen lassen oder werden solche vor Vertragsabschluß vorhandene
Umstände erst nachträglich bekannt, ist der Verkäufer berechtigt,
entweder vom Vertrag zurückzutreten oder, falls die Lieferung bereits
ausgeführt ist, Rückgabe der Waren oder sofortige Bezahlung zu
verlangen. Ist die Lieferung noch nicht ausgeführt, so kann Vorkasse
verlangt werden. Der Nachweis solcher Ereignisse gilt durch die
Auskunftei oder Bank als erbracht, ebenfalls Scheck- oder
Wechselproteste. Der Käufer kann die Vorlage einer derartigen Auskunft
nicht verlangen.
Bei völliger oder
teilweiser Nichterfüllung des Vertrages stehen uns gegen den
Vertragspartner Schadensersatzansprüche auf entstandene Kosten und
entgangenen Gewinn zu.
VI.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser
Eigentum bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen. Schecks und
Wechsel gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Sofern wir auf
Grund des Eigentumsvorbehaltes Ware zurücknehmen, ist der
Vertragspartner zur spesenfreien, frankierten Rückgabe
verpflichtet und haftet für Minderwert und entgangenen Gewinn. Kosten
für Abholung der Ware, wie Zwischenlagerung bis zur erneuten Verwertung,
hat der Käufer zu tragen.
VII.Mängelrügen und Gewährleistung
Mängelrügen müssen
unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 8 Tagen und
durch eingeschriebenen Brief bei uns eingehen.
Geringfügige
Abweichungen scheiden als Grund zur Beanstandung aus. Bei begründeten
Beanstandungen haben wir das Recht der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung.
Die Gewährleistung für
Mängel bei Neugeräten ist zeitlich begrenzt auf 1 Jahr ab Lieferdatum,
sofern der Besteller nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist.
Der Verkauf von
Gebrauchtgeräten erfolgt unter Ausschluss jeder Gewährleistung, sofern
der Besteller nicht Verbraucher im Sinne des BGB ist. Für Verbraucher im
Sinne des BGB wird die Gewährleistung auf 1 Jahr ab Lieferdatum
begrenzt.
Mängelansprüche für
eingebaute Ersatzteile verjähren nach spätestens 12 Monaten ab
Einbaudatum.
Bei Ersatzlieferung muß
die mangelhafte Ware zurückgegeben werden und Wertersatz für die
gezogenen Nutzungen geleistet werden.
Die Verjährungsfrist
wird durch Nachbesserungen nicht erneuert oder verlängert
VIII.
Reparaturaufträge
Die in einem
Kostenvoranschlag für Instandsetzungsarbeiten schriftlich oder mündlich
genannten Preise sind ungefähre Angaben und unverbindlich. Die
Vergütungen für einen Kostenvoranschlag sind im Falle einer
Auftragsbestätigung in den Instandsetzungsarbeiten enthalten. Bei
Nichterteilung des Auftrages werden sie gesondert in Rechnung gestellt.
Wir leisten bei
Instandsetzungsarbeiten Gewähr für die Zweckmäßigkeit der zur
Instandsetzung verwendeten Ersatzteile und für die sachgemäße
Herstellung im Umfang der geleisteten Arbeiten.
Die
Gewährleistungspflicht erlischt bei Abnahme des Auftraggebers, nachdem
einwandfreies Funktionieren festgestellt worden ist. In jedem Fall ist
der Auftraggeber verpflichtet, Geräte und Maschinen sofort bei Übergabe
daraufhin zu überprüfen. Alle späteren Ansprüche des Auftraggebers
werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für Schäden, die durch nicht
instandgesetzte Teile an den Instandgesetzten entstehen, wird keine
Haftung übernommen. Etwaige Kosten für Hin- und Rücksendung sowie des
Aus- und Wiedereinbaus gehen zu Lasten des Bestellers.
IX. Daten
Wir sind berechtigt, die
im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zu
verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
X. Erfüllungsort,
Gerichtsstand
Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen
einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist das Amtsgericht Herford.
XI.
Andere Bestimmungen -
auch aus schriftlichen Bestellungen des Käufers - gelten nur, wenn von
uns schriftlich anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt.